Ist Ihre Webseite barrierefrei? Finden wir es gemeinsam heraus!
Ab dem 28. Juni 2025 müssen viele Webseiten barrierefrei werden. Doch was bedeutet barrierefrei? Und welche Webseiten sind betroffen?
Hier erfahren Sie die wichtigsten Punkte rund um das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und welche Schritte notwendig sind um die Regelungen zu erfüllen.
Als Expertin im Bereich barrierefreies Webdesign helfe ich Ihnen eine individuelle Lösung für Ihre Webseite zu finden.
Disclaimer: Dieser Artikel kann keine Rechtsberatung ersetzen. Er wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und soll der allgemeinen Informationen dienen. Wenn Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Rechtsbeistand.
Worum geht es bei dem Gesetz?
Das Gesetz ist die deutsche Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882, auch als European Accessibility Act (EAA) bekannt, welcher vorgibt, dass alle Mitgliedsstaaten der EU ein Mindestmaß an Barrierefreiheit bei bestimmten Produkten und Dienstleistungen vorgeben.
Für Webseiten gilt: Alle Dienstleistungen, die über die Webseite nach dem Stichtag erfolgen, müssen barrierefrei sein.
Für welche Unternehmen gilt das Gesetz?
In erster Linie sind alle Unternehmen betroffen, die nicht als Kleinstunternehmen gelten, also
- mehr als 10 Beschäftigte haben oder
- mehr als 2 Mio Euro Jahresumsatz erwirtschaften
Ausnahmen sind Kleinstunternehmen, die in der Informations- und Kommunikationstechnologie tätig sind.
Es gilt für folgende Produkte:
- Computer, Notebooks, Tablets, Smartphone, Mobiltelefone
- Fernsehgeräte mit Internetzugang
- E-Book-Lesegeräte
- Automaten mit interaktiven Elementen, insbesondere Geldautomaten, Fahrausweis- und Check-in-Automaten
- Router
Und für folgende Dienstleistungen:
- Telefon- und Messenger-Dienste
- Bankdienstleistungen
- elektronischer Geschäftsverkehr
- E-Books
- Dienstleistungen im überregionalen Personenverkehr, die auf Mobilgeräten angeboten werden (inkl. Apps)
- generell Personenbeförderungsdienste (bei Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrsdiensten sind nur interaktive Selbstbedienungsterminals, s.o., konkret betroffen)
Bei Webseiten ist vor allem relevant, ob die Webseite sich an EndkundInnen richtet. Sobald die Webseite (auch) das B2C-Geschäft abdeckt UND die Möglichkeit bietet, „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“ zu tätigen, muss die Webseite barrierefrei werden.
Mit Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr sind neben dem klassischen E-Commerce auch jegliche Geschäftsanbahnung gemeint, wie Terminvereinbarungsmöglichkeiten oder Kontaktformulare.
Wie sieht Barrierefreiheit für Webseiten aus?
Drei wesentliche Punkte müssen erfüllt werden.
- Die Webseite muss eine „Erklärung zur Barrierefreiheit“ enthalten, welche selbstverständlich barrierefrei zugänglich sein muss. In dieser Erklärung wird aufgeführt wie Sie die Barrierefreiheit umgesetzt haben und welche Bereiche eventuell noch nicht barrierefrei sind und aus welchen Gründen. Diese sollte regelmäßig aktualisiert werden.
- Die Webseite muss eine barrierefreie Kontaktmöglichkeit besitzen, über der sich Menschen mit Barrieren melden können.
- Die Webseite muss den Anforderungen von zwei Standards gerecht werden: Der Norm EN 301 549 Diese definiert spezifische Anforderungen für die Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationstechnologien, einschließlich Webseiten, sowie den WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) 2.2 (als verbindliche Grundlage gilt aktuell noch die Version 2.1, diese wird aber demnächst abgelöst, weshalb man sich auf die Version 2.2 vorbereiten sollte).
Diese Richtlinien unterteilen die zu prüfenden Kategorien in drei Level: A, AA und AAA, wobei das letzte Level den höchsten Standard an Barrierefreiheit erfüllt. Das BFSG sieht die Erfüllung von Level A und AA vor.
Laut den WCAG sind es vier Prinzipien, die erfüllt werden müssen:
Wahrnehmbarkeit
Alle Informationen müssen für jeden Benutzer erfassbar sein, auch wenn NutzerInnen sie mit einzelnen Sinnen nicht wahrnehmen können. Beispiel: Blinde Personen.
Bedienbarkeit
Die Webseite muss für jeden Nutzer bedienbar sein, jede Interaktion muss klar erkennbar sein. Beispiel: Personen mit Sehbehinderung, welche zusätzliche Software oder Hardware nutzen um die Seite zu benutzen.
Verständlichkeit
Die Informationen müssen leicht nachvollziehbar sein. Es dürfen keine komplizierten unklaren Bedienungen vorhanden sein.
Robustheit
Die Webseite muss auf diversen Endgeräten funktionieren und bedienbar sein. Dies schließt auch zukünftige Geräte ein.
Die Webseite muss also für eine große Anzahl an NutzerInnen bedienbar und benutzbar sein. Dabei ist sollte es unabhängig davon sein, welche Art der Barriere vorhanden ist.
Wie finde ich heraus, ob meine Webseite barrierefrei ist?
In erster Linie ist es wichtig, zu wissen, welche Kriterien erfüllt werden müssen.
Die Hauptthemen, die geprüft werden, sind Farben, Kontraste, Seitenstruktur, Bilder/Grafiken, Videos, Tabellen sowie Dokumente wie PDFs.
Es gibt zahlreiche Tools und Checklisten, die die entsprechenden Kriterien prüfen. Am umfangreichsten ist der BIK BITV-Test mit über 90 Prüfpunkten. Dieser wird von zertifizierten Agenturen durchgeführt. Dazu kommen zahlreiche Browser-Erweiterungen und andere kostenlose Tests.
Wie kann ich die Vorgaben für meine Webseite erfüllen?
Die Barrierefreiheit Ihrer Webseite umfasst mehrere Bereiche:
Technische Umsetzung, redaktionelle Umsetzung, Gestalterische Umsetzung
Technisch:
Ihre Webseite muss semantisch so aufgebaut werden (z.B. durch die richtige Verwendung von HTML-Tags wie Überschriften), dass sie z.B. für Screenreader oder ausschließlich mit der Tastatur bedienbar ist.
Redaktionell
Jeder der die Inhalte der Webseite einpflegt, muss entsprechend geschult werden. Es muss auf verständliche Sprache, der korrekte strukturelle Aufbau des Inhaltes und die richtige und vollständige Verwendung der Alternativ-Texte von Bildern geachtet werden. Auch Videos müssen entsprechend mit Untertiteln verwendet werden und PDFs müssen komplett digital vorlesbar sein.
Gestaltung
Die Gestaltung muss so geplant und umgesetzt werden, dass Informationen nicht nur über Farben vermittelt werden. Die Kontraste müssen zudem hoch genug sein, Schriftart und Schriftgröße müssen passen. Das allgemeine Konzept und die Bedienung der Webseite sollten entsprechend geplant werden. Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass die Seite auf verschiedenen Endgeräten genutzt werden kann.
Welche Vorteile bringen die Änderungen mit sich?
Die Umsetzung des Gesetzes ist umfangreich, bietet aber große Chancen:
Neben einer größeren Zielgruppe (weil mehr Menschen die Webseite nutzen können), wird die Erfahrung mit der Webseite deutlich verbessert. Die Benutzer bleiben länger und sind überzeugter. Das kann zu Umsatzsteigerungen und somit zu größerem Geschäftserfolg führen.
Auch für die Suchmaschinenoptimierung lohnt es sich, denn Google belohnt barrierefreie Webseiten mit einem besseren Ranking.
Mit meiner Expertise als Webdesignerin helfe ich Ihnen bei allen Bereichen der Umsetzung einer barrierefreien Webseite, damit Sie die zahlreichen Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes erfüllen können.
Kontakt
Melden Sie sich gern für eine individuelle Beratung.
Per Mail, Telefon oder direkt über das Kontaktformular. Ich freue mich auf Sie!
Monique Gärtner
0162 168 0231
mail@kuki-design.de
Quellen:
https://www.verdure.de/magazin/strategie/barrierefreiheitsstarkungsgesetz-websites-2025-bfsg-bitv-wcag/
https://www.aktion-mensch.de/inklusion/barrierefreiheit/barrierefreie-website/gesetzliche-pflichten
https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Fachwissen/Produkte-und-Dienstleistungen/Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz_node.html